Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 10016
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RHB Apparatebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Petersberg 8, 45770 Marl
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10016
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2507.HRB10016
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 109/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2026 , 10:32 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 12:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2026
Berichtstermin
30.11.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
30.11.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Behälter- und Apparatebau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Anlagenbau
Geschäftstätigkeit
Behälter- und Apparatebau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 29.04.2026 um 10:32 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RHB Apparatebau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10016, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Geschäftsführerin Frau Jennifer Petermann vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Als vorläufige Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Die Schuldnerin ist in der Führung ihres Geschäfts eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Essen hat am 29.04.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RHB Apparatebau GmbH angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Das Verfahren ist am 01.10.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Forderungen…
Das Amtsgericht Essen hat am 29.04.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RHB Apparatebau GmbH angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt. Das Verfahren ist am 01.10.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 30.11.2026 angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 18.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 109/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10016 eingetragenen RHB Apparatebau GmbH, Am Petersberg 8, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Petermann, Am Petersb…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 109/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10016 eingetragenen RHB Apparatebau GmbH, Am Petersberg 8, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Petermann, Am Petersberg 8, 45770 Marl
Geschäftszweig: Behälter und Apparatebau
ist am 29.04.2026, um 10:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 109/26
Amtsgericht Essen, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 109/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10016 eingetragenen RHB Apparatebau GmbH, gegründet am 07.07.2009, Am Petersberg 8, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Petermann, Am Petersberg 8, 4577…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 109/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10016 eingetragenen RHB Apparatebau GmbH, gegründet am 07.07.2009, Am Petersberg 8, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Petermann, Am Petersberg 8, 45770 Marl
Geschäftszweig: Behälter- und Apparatebau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 12:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 30.11.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
167 IN 109/26
Essen, 01.10.2026
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