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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Köln hat am 02.09.2026 um 15:16 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rhein Audio Festival GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114418, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln und betreibt die Durchführung und Planung von Livemusik und Events. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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