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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb einer Autolackiererei sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugzubehör und Autoteilen und die Montage von Kraftfahrzeugzubehör, soweit dies nicht handwerksrechtlich genehmigungsbedürftig ist.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 13.02.2026 um 14:55 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rhein-Lack GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9483, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker bestellt worden. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Yeniay. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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