Am 01.07.2026 um 16:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhein Main Welding UG (haftungsbeschränkt) durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Der Schuldner ist zahlungsunfähig und überschuldet. Als Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic bestellt. Es ist das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen sind bis zum 28.09.2026 beim Insolvenzgericht vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 296/26 R-1-7 Am 01.07.2026 um 16:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Rhein Main Welding UG (haftungsbeschränkt), Kalbacher Hauptstraße 72b, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106512), vertreten durch: Kasim Cankardesler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: R…
810 IN 296/26 R-1-7 Am 01.07.2026 um 16:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Rhein Main Welding UG (haftungsbeschränkt), Kalbacher Hauptstraße 72b, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106512), vertreten durch: Kasim Cankardesler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 296/26 R-77-: In dem Insolvenzverfahren Rhein Main Welding UG (haftungsbeschränkt), Kalbacher Hauptstraße 72b, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106512),
vertreten durch:
Kasim Cankardesler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,…
810 IN 296/26 R-77-: In dem Insolvenzverfahren Rhein Main Welding UG (haftungsbeschränkt), Kalbacher Hauptstraße 72b, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106512),
vertreten durch:
Kasim Cankardesler, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2026 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur wurde bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der .
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2026
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