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Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 15.04.2026 um 15:24 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rhein-Ruhr Baugesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20511, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Armin Plojovic vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer bestellt. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot an die Schuldnerin ausgesprochen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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