Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 112716
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rheinstreet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Thieboldsgasse 117, 50676 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 112716
Stammkapital
27.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB112716
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 173/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragseingang
13.08.2025
Eröffnung
04.01.2026 , 11:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.03.2026
Berichtstermin
02.04.2026
Aufhebung
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Kakao, Kaffee und -haltigen Getränken und Getränken anderer Art, die Röstung von rohen Kaffee sowie Im- und Export von Kaffee, Backwaren und Lebensmitteln für den Sofortverzehr, der Betrieb eines zugehörigen Lieferdienstes, die Entwicklung und Vertrieb von Programmen aller Art, insbesondere von Gastronomie Anwendungsprogrammen, sowie sämtlichen weiteren im Zusammenhang mit diesem Unternehmensgegenstand stehenden Tätigkeiten wie die Erbringung von Franchise- und Lizenzsystemen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Handel und Import/Export von Kaffee, Kakao und Lebensmitteln sowie Entwicklung und Vertrieb von Gastronomie-Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 04.01.2026 um 11:33 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der Rheinstreet GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet worden, dessen Eingang bei Gericht am 13.08.2025 erfolgte. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.04.2026. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten eingereicht werden. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 12.03.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rheinstreet GmbH ist am 04.01.2026 um 11:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 13.08.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Frist zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rheinstreet GmbH ist am 04.01.2026 um 11:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 13.08.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 02.03.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.04.2026. Spätestens ab dem 12.03.2026 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 15.09.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 173/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112716 eingetragenen Rheinstreet GmbH, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Werner, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln
Geschäftszweig: der Handel mi…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 173/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112716 eingetragenen Rheinstreet GmbH, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Werner, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln
Geschäftszweig: der Handel mit Kakao, Kaffee und -haltigen Getränken und Getränken anderer Art, die Röstung von rohen Kaffee sowie Im- und Export von Kaffee, Backwaren und Lebensmitteln für den Sofortverzehr, der Betrieb eines zugehörigen Lieferdienstes, die Entwicklung und Vertrieb von Programmen aller Art, insbesondere von Gastronomie Anwendungsprogrammen, sowie sämtlichen weiteren im Zusammenhang mit diesem Unternehmensgegenstand stehenden Tätigkeiten wie die Erbringung von Franchise- und Lizenzsystemen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.01.2026, um 11:33 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags
der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 1780, Fax: 0221 379 178 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70j IN 173/25
Amtsgericht Köln, 04.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 173/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112716 eingetragenen Rheinstreet GmbH, c/o Matthias Werner, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Werner, Thieboldsgass…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 173/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112716 eingetragenen Rheinstreet GmbH, c/o Matthias Werner, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Werner, Thieboldsgasse 117, 50676 Köln
ist am 15.09.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70j IN 173/25
Amtsgericht Köln, 16.09.2026
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