Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rich. Schulz Söhne Nachf. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 7145
EUID
DER1608.HRB7145
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 516/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schoß
Adresse
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Schriftlicher Beschlussvergleichstermin
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rich. Schulz Söhne Nachf. GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Termin im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bestimmt. Dieser Termin findet am 30.04.2025 statt. Sollte bis zu diesem Datum kein Widerspruch stimmberechtigter Gläubiger bei Gericht eingehen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Gegen den Beschluss steht allen Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 516/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7145 eingetragenen Rich. Schulz Söhne Nachf. GmbH, Kleiner Werth 31, 42275 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Scheffer, Ruhrstraße 13, …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 516/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7145 eingetragenen Rich. Schulz Söhne Nachf. GmbH, Kleiner Werth 31, 42275 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Scheffer, Ruhrstraße 13, 58332 Schwelm
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
wird
zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Termin im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO) bestimmt auf den 30.04.2025.
Soweit zu der vorgenannten bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters bis zum Terminstag kein Widerspruch stimmberechtigter Gläubiger*innen bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht allen zu, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreichende ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 516/20
Amtsgericht Wuppertal, 02.04.2025
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