Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 15410
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Richter Dachbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Mittelstr. 10, 06366 Köthen (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 15410
EUID
DEW1215.HRB15410
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle)
Aktenzeichen
116/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich
Adresse
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale)
Telefon
0345/530490
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
04.11.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.11.2024
Berichtstermin
17.12.2024 , 11:40 Uhr
Prüfungstermin
17.12.2024 , 11:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Dachneubau und Dachsanierungen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Richter Dachbau GmbH ist am 04.11.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.11.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Am 17.12.2024 findet eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) statt. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wichtige Entscheidungen entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 116/24: Über das Vermögen der Richter Dachbau GmbH, Mittelstraße 10, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 15410), vertr. d.: Norbert Richter, Mittelstraße 10, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 04.11.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau …
2 IN 116/24: Über das Vermögen der Richter Dachbau GmbH, Mittelstraße 10, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 15410), vertr. d.: Norbert Richter, Mittelstraße 10, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 04.11.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.11.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.12.2024, 11:40 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 04.11.2024
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