Durchführung von Tiefbauarbeiten, vor allem Aufbruch und Wiederherstellung der Oberflächen. Auskoffern und Verschließen von Gräben. Pflaster aufnehmen und wieder verlegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Gifhorn hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.07.2024 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH ist beim Amtsgericht Gifhorn anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse auf 182.736,33 EUR beziffert wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustim…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH ist beim Amtsgericht Gifhorn anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse auf 182.736,33 EUR beziffert wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Ein Schlusstermin ist für den 18.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 109.154,53 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 414.269,64 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmerma…
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.07.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 182.736,33 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragt insgesamt 50% Zuschläge auf die Vergütung. Ein Zuschlag in Höhe von 20% wird geltend gemacht für die durchweg unsortierten Geschäftsunterlagen, die eine umfangreiche Aufarbeitung erforderlich machten. Ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10% wird geltend gemacht für den Bereich Arbeitnehmerangelegenheiten. Durch die unzureichende Geschäftsführung des Schuldnerin-Vertreters war dieser Bereich besonders aufmerksam durch den Insolvenzverwalter zu bearbeiten und für 18 Arbeitnehmer*innen Kündigungen auszusprechen und insgesamt 25 Arbeitsverträge eingehend zu prüfen. Abschließend wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 20% geltend gemacht für die lange Verfahrensdauer. Eine zögerliche Bearbeitung durch den Insolvenzverwalter liegt nicht vor. Bis zur Aufhebung wird das Verfahren etwa fünf Jahre andauern.
Die Zuschläge werden als begründet und angemessen angesehen und werden festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schl…
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird auf den 18.09.2024 bestimmt.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
35 IN 12/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Leitungstiefbau GmbH, Zum Hämeler Wald 21, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 206159), vertr. d.: Guido Metzelthin, Sonnenweg 10, 38536 Meinersen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstraße 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 109.154,53 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 414.269,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 01.08.2024
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