Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Richter Triga GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Annaberger Str. 61 b, 08297 Zwönitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 5223
EUID
DEU1206.HRA5223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
304 IN 1702/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2024 , 17:15 Uhr
Eröffnung
01.11.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.12.2024
Berichtstermin
29.01.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
29.01.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 04.09.2024 um 17:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Richter Triga GmbH, den Rechtsanwalt Henry Girbig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden. Das bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 04.09.2024 Henry Girbig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 04.09.2024 Henry Girbig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henry Girbig bestellt, der zudem mit den Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 29.01.2025 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichts Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1702/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Komplementärin Richter Triga GmbH Annaberger Straße 61 b, 08297 Zwönitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5223
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Ri…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1702/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Komplementärin Richter Triga GmbH Annaberger Straße 61 b, 08297 Zwönitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5223
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Richter
- wurde am 04.09.2024 um 17:15 Uhr Henry Girbig, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382260, Telefax 0371 3822623 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1702/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Komplementärin Richter Triga GmbH Annaberger Straße 61 b, 08297 Zwönitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5223
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Richter
erge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1702/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Richter Triga GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Komplementärin Richter Triga GmbH Annaberger Straße 61 b, 08297 Zwönitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5223
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Richter
ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Hande4l mit Waren aller Art) wird am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Henry Girbig
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 29.01.2025
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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