Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Industriestr. 10, 63584 Gründau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 92917
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB92917
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 286/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069 91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.06.2024
Eröffnung
01.09.2024
Berichtstermin
30.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.10.2024
Prüfungstermin
27.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erbringen von Transportdienstleistungen mit eigenem Fuhrpark im Selbsteintritt, Speditionsdienstleistungen mit fremden Fuhrpark oder anderen Verkehrsträgern, sowie Logistikdienstleistungen und die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Transport- und Speditionsdienstleistungen sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH ist am 04.06.2024 durch das Amtsgericht Hanau die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hanau sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH ist am 04.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Sachwalter ble…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH ist am 04.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Sachwalter bleibt in seiner Funktion. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.10.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) findet am 30.09.2024 statt, um über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses zu entscheiden. Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt; Widersprüche gegen Forderungen müssen bis zum 27.11.2024 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH wurde am 04.06.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH wurde am 04.06.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Eigenverwaltung ist am 30.09.2024 aufgehoben und der bisherige Sachwalter zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.10.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) fand am 30.09.2024 statt. Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt; Widersprüche gegen Forderungen sind bis zum 27.11.2024 einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH wurde am 04.06.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser ist zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH wurde am 04.06.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser ist zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 11.10.2024 aufgefordert. Eine Gläubigerversammlung fand am 30.09.2024 statt, in der unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wurde. Im Anschluss an die Versammlung ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt, wobei Widersprüche gegen Forderungen bis zum 27.11.2024 einzureichen sind. Zudem wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH wurde am 04.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH wurde am 04.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Am 01.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 11.10.2024 aufgefordert. Eine Gläubigerversammlung fand am 30.09.2024 statt, in der unter anderem über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens entschieden wurde. Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt; Widersprüche gegen Forderungen sind bis zum 27.11.2024 einzureichen. Später ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Dr. Kaltwasser zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters sowie des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Die Berechnungsmasse für den Verwalter beträgt 492.004,84 €, die für den vorläufigen Sachwalter 49.696.006,00 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 286/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), ist am 04.06.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß…
70 IN 286/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), ist am 04.06.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 286/24 Am 01.09.2024 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer),. …
Geschäfts-Nr.: 70 IN 286/24 Am 01.09.2024 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 11.10.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubigerversammlung:
am Montag, 30.09.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt.
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen schriftlich bis zum 27.11.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 276 S. 1 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.09.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zu…
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubig…
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters f…
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 492.004,84 €
Abschläge: 25% Erleichterung durch vorläufige Sachwaltung, kurze Tätigkeit
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt …
70 IN 286/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RICHTER.transporte Spedition und Logistik GmbH, Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 92917), vertr. d.: 1. Hans-Jörg Richter, Konrad-Zuse-Ring 14, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 12a InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 49.696.006,00 €
Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 55 % festgesetzt wird
Zuschläge: 25 Prozentpunkte übertragende Sanierung, 25 Prozentpunkte Betreibsfortführung, 10 Prozentpunkte Insolvenzgeldvorfinanzierung
Abschläge: 20 Prozentpunkte geringereTätigleitsintensität als vorläufige Verwaltung sowie Überschneidungen
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag: 40 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, .2026
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