Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rickmers Holding AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 136889
EUID
DEK1101.HRB136889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 173/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
11.11.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften im Schifffahrtsbereich, sowie der Erwerb und Betrieb von Seeschiffen, wie auch das Management bei Seeschiffen einschließlich des Seefrachtgeschäfts und damit verbundener Dienstleistungen, sowie die Erbringung von Managementleistungen und damit verbundener Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat am 06.08.2026 die Vergütung und Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt. Dabei wurden zwei Ausschussmitglieder berücksichtigt: Amartya Creditors Advisory UG (haftungsbeschränkt) und Anhanguera Capital & Advisory Services GmbH. Für beide Mitglieder wurde ein Vorschuss auf die endgültig festzusetzende Vergütung bestimmt. Der Stundensatz wurde mit 300,00 EUR angesetzt. Für Amartya Creditors Advisory UG wurden 80,5 Stunden und für Anhanguera Capital & Advisory Services GmbH 110,5 Stunden Zeitaufwand berücksichtigt. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung beim Amtsgericht Hamburg möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder ist bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden Vergütungsvorschüsse für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt, darunter für Amartya Creditors Advisory UG und Anha…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rickmers Holding AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder ist bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden Vergütungsvorschüsse für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt, darunter für Amartya Creditors Advisory UG und Anhanguera Capital & Advisory Services GmbH. Zudem wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung des Gutachtens des Sonderinsolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth sowie gegebenenfalls zur Beschlussfassung über eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Sc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
wird dem Mitglied des Gläubigerausschusses Amartya Creditors Advisory UG (haftungsbeschärnkt), Havelzeile 3, 24111 Kiel auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Vorschuss EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für 80, 5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Die entstandenen Auslagen sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 173/17
Amtsgericht Hamburg, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Sc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
wird dem Mitglied des Gläubigerausschusses Anhanguera Capital & Advisory Services GmbH, Otto-Pein-Straße 10a, 59174 Kamen auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Vorschuss EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für 110,5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR .
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 173/17
Amtsgericht Hamburg, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erör…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung des Gutachtens des Sonderinsolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, vom 6. März und seines Ergänzungsgutachtens vom 11. Juli 2026 und gegebenenfalls zur Beschlussfassung über eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters wegen etwaiger Ansprüche gegen ihn durch den Sonderinsolvenzverwalter
bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 173/17
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
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