Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ridder, Klaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 4623
EUID
DER1101.HRA4623
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 185/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
21.05.2024
Eröffnung
21.05.2024 , 11:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2024
Prüfungstermin
22.07.2024
Prüfungstermin
29.05.2025
Schlusstermin
22.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Klaus Ridder, handelnd unter Gustav Knickenberg (e.K.), wurde am 21.05.2024 um 11:34 Uhr eröffnet. Rechtsanwältin Annamia Beyer ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Forderungsanmeldung war bis zum 01.007.2024 möglich, wobei der Prüfungstermin am 22.07.2024 stattfand. Im weiteren Verlauf wurde die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung. Laut Schlussverzeichnis belaufen sich die Forderungen der Insolvenzgläubiger auf 215.155,65 €, wobei ein Betrag von ca. 4.980,00 € zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Schlussverteilung erfolgt durch den Verwalter; der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten haben bis zum 03.12.2025 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag und der Überwachung des Schuldners Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Klaus Ridder ist am 21.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annamia Beyer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.07.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Klaus Ridder ist am 21.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annamia Beyer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.07.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 22.07.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde dem Schuldner die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung beschieden; die Restschuldbefreiung wird erlangt, wenn die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden und keine Versagungsgründe vorliegen. Nachträge zu Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen der 29. Mai 2025 war. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist in die Phase der Schlussverteilung eingetreten; die Summe der berücksichtigten Insolvenzforderungen beträgt 215.155,65 EUR, wovon ca. 4.980,-- EUR zur Verteilung stehen. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet und zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, geboren am 27.08.1956, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Gesc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, geboren am 27.08.1956, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.
502 IN 185/23
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf, handelnd unter Gustav Knickenberg, Inh. Klaus Ridder e.K., eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 4623
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf, handelnd unter Gustav Knickenberg, Inh. Klaus Ridder e.K., eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 4623
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 185/23
Amtsgericht Düsseldorf, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
Über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, geboren am 27.08.1956, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf, handelnd unter Gustav Knickenberg, Inh. Klaus Ridder e.K., eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 4623
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 21.05.2024…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
Über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, geboren am 27.08.1956, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf, handelnd unter Gustav Knickenberg, Inh. Klaus Ridder e.K., eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 4623
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 21.05.2024, um 11:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.07.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 185/23
Düsseldorf, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Verwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 215.155,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Verwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 215.155,65 € EUR.Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 4.980,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 185/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten e…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.12.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
b.
Beauftragung d. Treuhänd. mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).
502 IN 185/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf, handelnd unter Gustav Knickenberg, Inh. Klaus Ridder e.K., eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 4623
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten u…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Ridder, Schinkelstraße 73 , 40211 Düsseldorf, handelnd unter Gustav Knickenberg, Inh. Klaus Ridder e.K., eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 4623
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29. Mai 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 185/23
Amtsgericht Düsseldorf, 24.04.2025
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