Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 2924
EUID
DEB8537.HRA2924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
1 IN 306/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Adresse
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon
0731 93807790
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.11.2019
Forderungsanmeldefrist
20.08.2024
Einsichtnahme Unterlagen
25.08.2024
Widerspruchsfrist
03.09.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
17.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG ist am 26.11.2019 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann hat Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen bis zum 20.08.2024 anzumelden. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft; Widerspruchsmöglichkeiten bestanden bis zum 03.09.2024. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 576.707,53 EUR steht ein Massebestand von ca. 735.600,00 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis einschließlich 17.09.2024 vorlegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: …
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 2924
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 26.11.2019 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 20.08.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Telefax: 0731 938077920
Email: ulm@anchor.eu
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 03.09.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: …
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 2924
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.137.833,52 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 67 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.06.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 67 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: …
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 2924
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 576.707,53 EUR steht ein Betrag von ca. 735.600,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: …
1 IN 306/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Riedl Personal-Service GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Riedl Verwaltungs-GmbH, Herrenkellergasse 18, 89073 Ulm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Alexander Riedl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 2924
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 576.707,53 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 735.600,00 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 30.07.2024
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