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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung von Kunststoffprodukten und deren Vertrieb.
Das Amtsgericht Gießen hat am 05.06.2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Riedwiesenhof Kunststoffprodukte GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Eugen Wagner, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Der Antragsgegnerin wurde das Recht entzogen, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Forderungen zu verfügen, diese abzutreten oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragsgegnerin, jedoch bedürfen die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
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