Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RIELE Personaldienstleistungen und Büroservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Westringstraße 27, 04435 Schkeuditz OT Dölzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 9479
EUID
DEU1308.HRB9479
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 634/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann
Adresse
Frickestraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341 490 365 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
17.06.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Frist für Anträge und Widersprüche
23.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Büroservice im kaufmännischen Bereich und Personalleasing.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Personaldienstleistungen und Büroservice GmbH ist am 17.06.2024 um 14:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 23.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Am 20.06.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 634/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Personaldienstleistungen und Büroservice GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 9479
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Ledwoch
vertreten durch die Geschäftsführ…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 634/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Personaldienstleistungen und Büroservice GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 9479
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Ledwoch
vertreten durch die Geschäftsführerin Waldtraud Ledwoch
- wurde am 17.06.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@pluta.net Telefax: 0341 490369 9 Telefon geschäftlich: 0341 490 365 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
|ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
|die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin (§§ 66, 207 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 634/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Personaldienstleistungen und Büroservice GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 9479
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Ledwoch
vertreten durch die Geschäftsführ…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 634/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Personaldienstleistungen und Büroservice GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 9479
vertreten durch den Geschäftsführer Norman Ledwoch
vertreten durch die Geschäftsführerin Waldtraud Ledwoch
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 20.06.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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