Termin zur Beschlussfassung über Schließung des Unternehmens
16.07.2025 , 10:00 Uhr
Veräußerung unbeweglicher Gegenstand
15.01.2026 , 11:30 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung / Bestellung Verwalter
27.07.2026 , 13:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt. Ein Termin am 16.07.2025 betrifft die vorsorgliche Einleitung der Schließung des schuldnerischen Unternehmens zum 31.10.2025. Ein weiterer Termin am 15.01.2026 dient der Beschlussfassung zur Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes, hier der Eigentumswohnung des Schuldners, aus freier Hand. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß §§ 270 Abs. 1, 160 InsO auch bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung als erteilt gilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K. Im Verfahren sind die Rechtsanwältin Nicole Scholze und Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Ursprünglich war ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K. Im Verfahren sind die Rechtsanwältin Nicole Scholze und Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Ursprünglich war eine Eigenverwaltung angeordnet, welche mit Beschluss vom 01.05.2024 erfolgte. Diese Eigenverwaltung ist am 27.07.2026 aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt worden. Es wurden Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt: einer zur Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes (Eigentumswohnung) am 15.01.2026 und einer zur vorsorglichen Einleitung der Schließung des Unternehmens zum 31.10.2025 am 16.07.2025. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Gegen die Entscheidung vom 27.07.2026 kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó, geb. 30.05.1974, Brockhausstraße 14, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K., Georg-Schumann-Straße 50, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656
- wur…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó, geb. 30.05.1974, Brockhausstraße 14, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K., Georg-Schumann-Straße 50, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß §§ 276, 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes des Schuldners aus freier Hand, hier der Eigentumswohnung des Schuldners beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 15.01.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß §§ 270 Abs. 1, 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó, geb. 30.05.1974, Brockhausstraße 14, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K., Georg-Schumann-Straße 50, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656
- wur…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Franz Rigó, geb. 30.05.1974, Brockhausstraße 14, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K., Georg-Schumann-Straße 50, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die vorsorgliche Einleitung der Schließung des schuldnerischen Unternehmens zum 31.10.2025
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 16.07.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alexander Franz Rigó, geboren am 30.05.1974, Zschochersche Straße 88, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K., Georg-Schumann-Straße 50, 04155 Leipzig, Registergericht: Amtsgerich…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alexander Franz Rigó, geboren am 30.05.1974, Zschochersche Straße 88, 04229 Leipzig
Inhaber der Firma Nord-Apotheke, Alexander Rigó e.K., Georg-Schumann-Straße 50, 04155 Leipzig, Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 11656
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Nicole Scholze, An der Frauenkirche 20, 01067 Dresden, Gz.: 10006773
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, derzeit: Gerichtsfach Sammelpost, Gericht AG Leipzig
- Sachwalter -
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ergeht am 27.07.2026, um 13.00 Uhr nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 01.05.2024 angeordnete Eigenverwaltung wird aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Karl-Heine-Straße 16
04229 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 31980 100
Telefax: 0341 31980 110
Email geschäftlich: leipzig@stapper.in
bestellt.
3. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
4. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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