Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rigi Property GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kampstraße 8A, 40591 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 77613
EUID
DER1101.HRB77613
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 78/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Frank Rene Schäfer
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
12.06.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rigi Property GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Es wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die am Donnerstag, 12.06.2025, um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf stattfindet. In dieser Versammlung soll über die bedeutsame Rechtshandlung beschlossen werden, wonach der Insolvenzverwalter ermächtigt wird, die Immobilie Platanenweg 29, 53225 Bonn bestmöglich freihändig zu veräußern. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu dieser Rechtshandlung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO automatisch als erteilt. Gegen den Beschluss steht jedem Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 78/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77613 eingetragenen Rigi Property GmbH, Kampstr. 8 A, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Rene Schäfer,
wird Termin für ein…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 78/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77613 eingetragenen Rigi Property GmbH, Kampstr. 8 A, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Rene Schäfer,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über folgende bedeutsame Rechtshandlung (§ 160 Abs. 1 S.2, Abs. 2 Nr. 1 InsO:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Immobilie Platanenweg 29, 53225 Bonn bestmöglich freihändig zu veräußern.
bestimmt auf
Donnerstag, 12.06.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 78/22
Amtsgericht Düsseldorf, 03.05.2025
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