Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TCA International Logistics Network GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 66780
EUID
DER1101.HRB66780
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 156/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
18.11.2024 , 18:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2025
Prüfungstermin
27.01.2025
Masseunzulänglichkeit
24.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringen von logistischen Dienstleistungen jeder Art, vor allem Transporte mit diversen Verkehrsträgern (See-, Land-, Luft, Bahn, Multimodal) zu organisieren, zu übernehmen oder zu vermitteln, Lagerung organisieren und vermitteln, Abfertigung von transportbegleitenden Dokumenten, Brokerleistungen im Bereich Zollabfertigung im In- und Ausland, Projektspedition samt Besorgen von Genehmigungen, Beratung im Bereich Außenhandel und Transport mit Schwerpunkt Russland und ehemaliger GUS-Staaten. Import- und Export von Waren aller Art, insbesondere von medizinischen Ausrüstungen, Geräten und Zubehör, Baumaterialien und Baustoffen, Industrieausrüstungen und Ersatzteile sowie Lebensmittel und Verbrauchergütern, sofern eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist. An- und Verkauf von Bauobjekten, Immobilien aller Art, Grundstücke sowie Vermietung und Verwaltung im In- und Ausland sowie Bauaktivitäten aller Art und Beteiligungen an Investitionsprojekten, sofern eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TCA International Logistics Network GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66780, wird behandelt. Am 24.04.2025 ist beim Amtsgericht Düsseldorf die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß den §§ 208 bis 210 InsO. Die gesetzlich vertretene Person des Schuldners ist der Geschäftsführer Herr Vladimir Sprinz. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 28.04.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TCA International Logistics Network GmbH ist am 18.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.01.2025. Der Prüfungstermin, d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TCA International Logistics Network GmbH ist am 18.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.01.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich als erste Gläubigerversammlung dient, fand am 27.01.2025 statt. Am 24.04.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 156/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66780 eingetragenen TCA International Logistics Network GmbH, Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vladimir Sprinz,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 156/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66780 eingetragenen TCA International Logistics Network GmbH, Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vladimir Sprinz,
ist am 24.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 156/24
Amtsgericht Düsseldorf, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 156/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66780 eingetragenen TCA International Logistics Network GmbH, Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vladimir Sprinz,
wird wegen Zahlungsunfähi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 156/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66780 eingetragenen TCA International Logistics Network GmbH, Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vladimir Sprinz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.11.2024, um 18:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 156/24
Düsseldorf, 18.11.2024
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