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Das Amtsgericht Darmstadt hat am 13.03.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RIM-LI Baudekoration GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte zu erteilen.
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