Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RIMED Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Weidendamm 28 c, 30167 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220678
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB220678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 326/22 - 1-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Stichtag Prüfungstermin
14.03.2025
Schlusstermin
08.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Transporten jeder Art, insbesondere im Güternah- und Güterfernverkehr und Kurier-, Express- und Paketzustellungen, sowie die Vermittlung solcher Transporte und die Entwicklung und Durchführung von Logistikdienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Güterkraftverkehr
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Gütertransporten im Nah- und Fernverkehr, Kurier- und Paketzustellungen sowie Logistikdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 14.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse als Berechnungsgrundlage 15.839,21 EUR beträgt. Es wurde ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 14.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse als Berechnungsgrundlage 15.839,21 EUR beträgt. Es wurde ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 14.03.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nach der Anmeldefrist angemeldete Forderungen eingelegt werden können. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin ist auf den 08.10.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum sind Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis möglich. Der verfügbare Massebestand beträgt 13.118,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen in Höhe von 45.165,82 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefris…
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-…
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 15.839,21 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.572,23 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 17.411,44 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird er…
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis…
909 IN 326/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIMED Logistics GmbH, ehemals geschäftsansässig, Weidendamm 28c, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 220678), vertr. d.: Oguzhan Demir, Am Mesterwinkel 2, 30952 Ronnenberg, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 13.118,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 45.165,82 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 10.08.2026
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