Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ristorante Akin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 207319
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP3101.HRB207319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 156/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.11.2024 , 07:09 Uhr
Eröffnung
16.12.2024 , 11:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.02.2025
Berichtstermin
10.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb gastronomischer Einrichtungen wie Restaurants, Bars mit dazugehöriger Außengastronomie einschließlich Partyservices sowie der kulinarischen Begleitung von Veranstaltungen und Events sowie sämtlicher damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Restaurants und Bars mit Außengastronomie sowie Partyservice und kulinarischer Begleitung von Veranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH ist am 16.12.2024 um 11:15 Uhr durch das Amtsgericht Aurich eröffnet worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch Geschäftsführer Ibrahim Halil Akin. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Katharina Hansen bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 10.03.2025 angesetzt, bis zu dem Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Verwalterperson und eines Gläubigerausschusses schriftlich beim Gericht einzureichen sind. In einer späteren Bekanntmachung vom 23.01.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH in Emden ist am 16.12.2024 um 11:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 15.11.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Katharina Hansen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist ebenf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH in Emden ist am 16.12.2024 um 11:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 15.11.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Katharina Hansen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist ebenfalls Rechtsanwältin Katharina Hansen als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.03.2025. In einer späteren Bekanntmachung vom 23.01.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren Ristorante Akin GmbH, Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 207319), vertr. d.: Ibrahim Halil Akin (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonst…
9 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren Ristorante Akin GmbH, Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 207319), vertr. d.: Ibrahim Halil Akin (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 156/24: Über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH, Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 207319), vertr. d.: Ibrahim Halil Akin, Kirchdorfer Straße 43, 26603 Aurich (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist am 16.12.2024 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: …
9 IN 156/24: Über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH, Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 207319), vertr. d.: Ibrahim Halil Akin, Kirchdorfer Straße 43, 26603 Aurich (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist am 16.12.2024 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Katharina Hansen, c/o Münzel & Böhm PartG mbB, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: +49 421 84 91 99-93, Fax: +49 421 89 67 64-99, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.02.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 156/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH, Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 207319), vertr. d.: Ibrahim Halil Akin, (Geschäftsführer), ist am 15.11.2024 um 07:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfüg…
9 IN 156/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ristorante Akin GmbH, Hermann-Neemann-Straße 60, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 207319), vertr. d.: Ibrahim Halil Akin, (Geschäftsführer), ist am 15.11.2024 um 07:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Hansen, c/o Münzel & Böhm PartG mbB, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: +49 421 84 91 99-93, Fax: +49 421 89 67 64-99, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 15.11.2024
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