Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ritacco, Geppino
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119103
EUID
DEM1201.HRB119103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 716/24 R
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christa Heim
Adresse
Talstraße 2, 65719 Hofheim
Telefon
06192/ 95 46 58/59
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
24.01.2025 , 10:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 24.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pizzeria La Sila, handelnd mit dem Inhaber Geppino Ritacco, eröffnet worden. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO geführt. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Christa Heim bestellt worden. Dem Schuldner ist die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf die Verwalterin übertragen worden. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt. Der Schuldner wird die Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 716/24 R: In dem Insolvenzverfahren Geppino Ritacco, Am Markt 10, 65795 Hattersheim, handelnd unter Pizzeria La Sila (AG Frankfurt am Main, HRB 119103), wurde am 24.01.2025 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Der Schuldner wird Restschuldbefreiung …
810 IN 716/24 R: In dem Insolvenzverfahren Geppino Ritacco, Am Markt 10, 65795 Hattersheim, handelnd unter Pizzeria La Sila (AG Frankfurt am Main, HRB 119103), wurde am 24.01.2025 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.01.2025
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