Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 4968
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Insolvenzprofil
Ritter, Joachim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 4968
EUID
DER2103.HRA4968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 606/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
15.08.2024
Schlusstermin Anordnung
15.08.2024
Fristende Stellungnahme
02.10.2024
Aufhebung
20.01.2026 , 10:23 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Joachim Ritter, Inhaber der Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 606/20 anhängig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert. Das Verfahren ist heute, am 20.01.2026, um 10:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Joachim Ritter, Inhaber der Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., wurde vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 606/20 behandelt. Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Joachim Ritter, Inhaber der Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., wurde vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 606/20 behandelt. Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Verwalters am 15.08.2024 auf einen Endbetrag von 43.797,29 EUR festgesetzt. Am selben Tag wurde der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 02.10.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis gegeben wurde. Das Insolvenzverfahren ist am 20.01.2026 um 10:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh
…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schils pp., Vossenstr. 4, 33330 Gütersloh
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
wird heute, am 20.01.2026, um 10:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 606/20
Amtsgericht Bielefeld, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersl…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schils pp., Vossenstr. 4, 33330 Gütersloh
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 27.957,88 EUR
mehrwertsteuerfreie Auslagen bzw. Auslagen, die nicht dem Mehrwertsteuersatz von 19 % unterliegen 459,20 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 8 387,36 EUR
Zwischensumme 36.804,44 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 36.345,24 EUR 6.905,60 EUR
zuzüglich Mehrwertsteuer auf Auslagen, die einer von 19 % abweichenden Mehrwertsteuer unterliegen 87,25 EUR
Endbetrag 43.797,29 EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 26.01.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 217.255,43 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 27.957,88 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.06.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 606/20
Amtsgericht Bielefeld, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersl…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schils pp., Vossenstr. 4, 33330 Gütersloh
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.10.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 606/20
Amtsgericht Bielefeld, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, geboren am 30.03.1962, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, geboren am 30.03.1962, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 417.548,19 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 204.698,34 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 606/20
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2024
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