Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ritzenhoff AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sametwiesen 2, 34431 Marsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 2169
EUID
DER1901.HRB2169
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 8/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Alexander Höpfner
Rolle
Sachwalter
Adresse
Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Termine & Fristen
Antragstellung
25.01.2024
Eröffnung
26.03.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.04.2024
Berichtstermin
23.04.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
28.05.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, die Bearbeitung und der Vertrieb von Glasartikeln aller Art sowie der Handel mit Erzeugnissen aus Glas und Porzellan.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ritzenhoff AG ist am 26.03.2024 um 09:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 25.01.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Mit Eröffnungsbeschluss ist Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Schuldnerin verwaltet die Insolvenzmasse unter Aufsicht des Sachwalters. Zum Sachwalter ist Dr. Alexander Höpfner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.04.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist am 23.04.2024 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Arnsberg angesetzt. Dort wird unter anderem über die Bestätigung des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen. Ein Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 28.05.2024 um 09:00 Uhr im selben Gericht statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 8/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2169 eingetragenen Ritzenhoff AG, Sametwiesen 2, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Carsten Schumacher,
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 8/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2169 eingetragenen Ritzenhoff AG, Sametwiesen 2, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Carsten Schumacher,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lieser Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Zollstockgürtel 63, 50969 Köln,
wird angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Dr. Alexander Höpfner, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt, bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen eines Monats vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
21 IN 8/24
Amtsgericht Arnsberg, 25.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 8/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2169 eingetragenen Ritzenhoff AG, Sametwiesen 2, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Carsten Schumacher,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Lieser Rechtsanwälte Par…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 8/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2169 eingetragenen Ritzenhoff AG, Sametwiesen 2, 34431 Marsberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Carsten Schumacher,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Lieser Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Zollstockgürtel 63, 50969 Köln,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.03.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Alexander Höpfner, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Dienstag, 23.04.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.05.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, , Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 8/24
Arnsberg, 26.03.2024
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