Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
riva GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107456
EUID
DEM1201.HRB107456
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 297/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/396820
Termine & Fristen
Fristende für Anträge/Einwendungen
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Beteiligung an Gesellschaften welche in diesem Bereich tätig sind, das Projektmanagement im Zusammenhang mit dem Vorgenannten, Hausmeisterservice, Trockenbau und Kabelverlegung. Sowie sonstige Tätigkeiten die keine besondere behördliche Genehmigung erfordern.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der riva GmbH ist die Verwertung der Masse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Zur Verteilung steht ein Betrag von 55,01 EUR zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen 122.179,94 EUR beträgt. Das Verfahren ist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Schlusstermin ist anberaumt, bei dem die Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis stattfinden sollen. Eventuelle Anträge oder Einwendungen sind schriftlich bis zum 21.08.2026 beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen. Eine Verfahrenseinstellung unterbleibt, sofern ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.130,49 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 297/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456),
vertreten durch:
Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der I…
8 IN 297/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456),
vertreten durch:
Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 297/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456), vertr. d.: Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur V…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 297/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456), vertr. d.: Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 55,01 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 122.179,94 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 297/20
In dem Insolvenzverfahren riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456), vertr. d.: Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts …
Geschäftsnummer: 8 IN 297/20
In dem Insolvenzverfahren riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456), vertr. d.: Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 55,01 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 297/20: In dem Insolvenzverfahren riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456), vertr. d.: Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mi…
8 IN 297/20: In dem Insolvenzverfahren riva GmbH, Bahnhofstraße 146, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 107456), vertr. d.: Ivica Rimac, Bruchfeldstraße 69 a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlichen Schlusstermin mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse (soweit vorhanden),
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 21.08.2026 beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten (2.130,49 €) geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026
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