Gegenstand des Unternehmens sind die Gewinnung und der Vertrieb von Tafel-, Mineral-, Quell- und Heilwässern, die Herstellung und der Vertrieb von alkoholfreien Getränken, der Handel mit Getränken aller Art sowie die Vornahme aller einschlägigen Geschäfte in der Getränke-Industrie und in dem Getränkehandel einschließlich der Errichtung und Übernahme von Gaststätten, von Trinkhallen und ähnlichen Betriebsstätten sowie Vertrieb von Nahrungs- und Genußmitteln aller Art für eigene oder fremde Rechnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Rhenser Mineralbrunnen GmbH ist am 01.02.2017 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.04.2017 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 09.05.2017 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Koblenz angesetzt. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über den Fortgang des Verfahrens und die Verwertung der Insolvenzmasse entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 192/16 :
Über das Vermögen der Rhenser Mineralbrunnen GmbH, vertr. d.d. Herrn Holger Sieck (Geschäftsführer), Brunnenstr. 7-8, 56321 Rhens (AG Koblenz, HRB 20051), ist am 01.02.2017 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 K…
21 IN 192/16 :
Über das Vermögen der Rhenser Mineralbrunnen GmbH, vertr. d.d. Herrn Holger Sieck (Geschäftsführer), Brunnenstr. 7-8, 56321 Rhens (AG Koblenz, HRB 20051), ist am 01.02.2017 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.04.2017 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Dienstag, 09.05.2017, 09:30 Uhr, Saal 123, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 01.02.2017
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