Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ebertstr. 20, 45879 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8254
EUID
DER2507.HRB8254
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 100/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Adresse
Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt
Telefon
+49(841)3704448
Termine & Fristen
Eröffnung
11.06.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Widerspruchsfrist
03.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH ist am 11.06.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 03.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis zum 23.07.2024. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 100/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH, Dr.-Kurt-Schumacher-Ring 18 a, 85139 Wettstetten, vertreten durch die Geschäftsführer Gulas Marko und Raab Martin
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8254
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: An-…
IN 100/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH, Dr.-Kurt-Schumacher-Ring 18 a, 85139 Wettstetten, vertreten durch die Geschäftsführer Gulas Marko und Raab Martin
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8254
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie im Wege der Vergabe, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Geschäftsbauten, einschl. der Tätigkeit als Bauträger u. Baubetreuer
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 11.06.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt
Telefon: +49(841)3704448
Telefax: +49(841)3704451
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.07.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.02.2024 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 11.06.2024
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