Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Industriestraße 2, 65779 Kelkheim (Taunus)
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 7698
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEM1203.HRB7698
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
90 IN 54/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
25.08.2026
Abweisung mangels Masse
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Versanddienstleistungen aller Art, insbesondere Paketdienst, Spedition und Kurierdienste.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Kurier- & Paketdienste
Geschäftstätigkeit
Versanddienstleistungen, insbesondere Paketdienst, Spedition und Kurierdienste
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.08.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens war bereits zuvor gestellt worden, wurde jedoch ohne Eröffnung beendet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist im Antragsverfahren verlaufen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde zunächst am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen. In einem weiteren Verfahrensschritt, aktenzeichenbezogen unter 90 IN…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist im Antragsverfahren verlaufen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde zunächst am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen. In einem weiteren Verfahrensschritt, aktenzeichenbezogen unter 90 IN 54/26 geführt, wurde der Antrag erneut am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 108/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt), Industriestr. 2, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 7698), vertr. d.: Susanne Römisch, Industriestr. 2, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens…
90 IN 108/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt), Industriestr. 2, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 7698), vertr. d.: Susanne Römisch, Industriestr. 2, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 54/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt), Industriestr. 2, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 7698), vertr. d.: Susanne Römisch, Am Haideplacken 46, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfa…
90 IN 54/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RMS Logistics UG (haftungsbeschränkt), Industriestr. 2, 65779 Kelkheim (Taunus) (AG Königstein, HRB 7698), vertr. d.: Susanne Römisch, Am Haideplacken 46, 61462 Königstein im Taunus, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 15.09.2026
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