Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Robert Jeck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kalterer Straße 29, 64646 Heppenheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 102677
EUID
DEM1103.HRB102677
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 539/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Maurer
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-500498-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2023
Frist für Stellungnahme
25.09.2025
Widerspruchsfrist
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handwerksarbeiten in der Heizungs-, Sanitärs- und Lüftungstechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 31.07.2023 angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Maurer, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, was durch das Insolvenzgericht Darmstadt beschlossen wurde. Die Berechnung der Vergütung basiert auf einer Teilungsmasse in Höhe von 7
79.346,77 EUR. Im Rahmen des Verfahrens findet die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen kann bis zum 13.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Darmstadt erklärt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 539/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH, Kalterer Str. 29, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 102677), vertr. d.: Dominik Hirsch, Birkenweg 6, 64658 Fürth, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO …
Geschäfts-Nr. 9 IN 539/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH, Kalterer Str. 29, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 102677), vertr. d.: Dominik Hirsch, Birkenweg 6, 64658 Fürth, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 13.03.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 539/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH, Kalterer Str. 29, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 102677), vertr. d.: Dominik Hirsch, Birkenweg 6, 64658 Fürth, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantra…
9 IN 539/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH, Kalterer Str. 29, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 102677), vertr. d.: Dominik Hirsch, Birkenweg 6, 64658 Fürth, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 25.09.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 539/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH, Kalterer Str. 29, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 102677), vertr. d.: Dominik Hirsch, Birkenweg 6, 64658 Fürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts fest…
9 IN 539/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Robert Jeck GmbH, Kalterer Str. 29, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 102677), vertr. d.: Dominik Hirsch, Birkenweg 6, 64658 Fürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 31.07.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 79.346,77 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.10.2025
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