Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Robl, Monic
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Küferweg 2, 34560 Fritzlar
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRA 16047
EUID
DEM1603.HRA16047
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 33/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/98292-18
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
22.05.2025 , 11:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.07.2025
Berichtstermin
15.08.2025
Prüfung nachträglicher Forderungen
22.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Monic Robl geb. Meyer, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K., ist das Verfahren am 22.05.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Hans-Jarg Laudenbach, hat die selbstständige Tätigkeit nebst Inventar gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse freigegeben. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 04.07.2025 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.08.2025. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde angeordnet; etwaige Bestreitungen sind bis zum 22.04.2026 einzureichen. Die Schuldnerin wird voraussichtlich die Restschuldbefreiung erlangen, sofern die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren Monic Robl geb. Meyer, geb. am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO ang…
12 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren Monic Robl geb. Meyer, geb. am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Schuldnerin , die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 22.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren Monic Robl geb. Meyer, geb. am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass er die von der Schuldnerin ausgeübte selbständige Tätigkeit (hier: Estrotek …
12 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren Monic Robl geb. Meyer, geb. am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass er die von der Schuldnerin ausgeübte selbständige Tätigkeit (hier: Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K) samt dem dort befindlichen Inventar aus der Insolvenzmasse freigegeben hat, § 35 II InsO.
Die Freigabe hat zur Folge, dass
1. Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört;
2. Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Amtsgericht Fritzlar, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 33/25 : Über das Vermögen der Monic Robl geb. Meyer, geboren am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), ist am 22.05.2025 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jör…
12 IN 33/25 : Über das Vermögen der Monic Robl geb. Meyer, geboren am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), ist am 22.05.2025 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (15.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären;
die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monic Robl geb. Meyer, geboren am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn den Obliegenheiten nach §§ 295, 295 a …
12 IN 33/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monic Robl geb. Meyer, geboren am 03.02.1975, Küferweg 2, 34560 Fritzlar, selbstständig mit Estrotek Bautrocknung & Fußbodensysteme e. K. (AG Fritzlar, HRA 16047), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn den Obliegenheiten nach §§ 295, 295 a InsO nachgekommen wird und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Fritzlar, 22.05.2025
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