Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
robotics & events GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26440
EUID
DET2214V.HRB26440
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
25.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robotics & events GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robotics & events GmbH, Hohlweg 1, 57632 Giershausen (AG Montabaur, HRB 26440), vertr. d.: Dennis Eichel, 57632 Giershausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs…
11 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robotics & events GmbH, Hohlweg 1, 57632 Giershausen (AG Montabaur, HRB 26440), vertr. d.: Dennis Eichel, 57632 Giershausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Betzdorf eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 25.09.2026
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