Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rock Invest Capital GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o Tree Top Capital Advisors GmbH, Tower ONE, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 51744
EUID
DEM1201.HRA51744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
90 IN 97/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
28.01.2025 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 05.05.2025 die Zustimmung des Insolvenzverwalters zu verschiedenen Maßnahmen erteilt, wodurch ein vorheriger Beschluss der Gläubigerversammlung vom 28.01.2025 aufgehoben wird. Der Insolvenzverwalter erhält die Erlaubnis, die Gesellschaftsanteile der Schuldnerin an der Millennium Hospitality Management GmbH für mindestens 1,00 € an die Tree Top Capital Beteiligungen GmbH zu veräußern. Zudem werden zwei Angebote zur vergleichsweisen Regelung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129, 134 InsO angenommen. Das erste Angebot in Höhe von 500 € stammt von der Tree Top Capital Beteiligungen GmbH, das zweite ebenfalls in Höhe von 500 € von der Tree Top Capital Advisors GmbH. Nach Erfüllung dieser Vergleiche wird der Restbetrag der geltend gemachten Anfechtungsansprüche vom Insolvenzverwalter nicht weiter verfolgt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Königstein/Ts. hat am 30.12.2024 die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung für den 28.01.2025 angeordnet, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO zu beschließen. In dieser Vers…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Königstein/Ts. hat am 30.12.2024 die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung für den 28.01.2025 angeordnet, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO zu beschließen. In dieser Versammlung sollte dem Insolvenzverwalter unter anderem die Zustimmung zur Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an der Millennium Hospitality Management GmbH sowie zur Annahme vergleichsweiser Regelungen für Haftungs- und Anfechtungsansprüche erteilt werden. Aufgrund einer ersetzenden Entscheidung des Insolvenzgerichts gemäß § 78 Abs. 2 InsO ist die Gläubigerversammlungsbeschlussfassung vom 28.01.2025 aufgehoben worden. Stattdessen hat das Gericht dem Insolvenzverwalter nunmehr direkt die Zustimmung zur Veräußerung der Anteile für mindestens 1,00 € an die Tree Top Capital Beteiligungen GmbH sowie zur Annahme von Vergleichsangeboten in Höhe von jeweils 500 € der Tree Top Capital Beteiligungen GmbH und der Tree Top Capital Advisors GmbH zur Regelung der Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO erteilt. Nach Erfüllung dieser Vergleiche wird der Restbetrag nicht weiter verfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wird, unter Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 28.01.2025, aufgrund ersetzender Entscheidung durch das Insolvenzgericht …
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wird, unter Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 28.01.2025, aufgrund ersetzender Entscheidung durch das Insolvenzgericht gem. § 78 Abs 2 InsO -dem Insolvenzverwalter die Zustimmung erteilt, die Gesellschaftsanteile der Schuld-nerin an der Millennium Hospitality Management GmbH" (AG Frankfurt am Main, HRB 120886) für wenigstens 1,00 € an die Tree Top Capital Beteiligungen GmbH (Han-delsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Ba-sel/Schweiz) zu veräußern,
-die Zustimmung erteilt, das Angebot in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Beteili-gungen GmbH (Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Basel/Schweiz) zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzunehmen. Nach Erfüllung des Ver-gleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt
- die Zustimmung erteilt, das Angebot in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Advi-sors GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109194) zur vergleichsweisen Re-gelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzu-nehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.
Amtsgericht Königstein/Ts., 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termi…
90 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rock Invest Capital GmbH & Co. KG, Limburger Straße 42a, 61462 Königstein im Taunus (AG Frankfurt am Main, HRA 51744), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 28.01.2025, 13:00 Uhr, Raum B 121.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- 1. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Angebot des Geschäftsführers der Schuldnerin zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Haftungsansprüche anzunehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.
- 2. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die Gesellschaftsanteile der Schuldnerin an der Millennium Hospitality Management GmbH" (AG Frankfurt am Main, HRB 120886) für wenigstens 1,00 € an die Tree Top Capital Beteiligungen GmbH (Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Basel/Schweiz) zu veräußern.
- 3. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Angebot GmbH in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Beteiligungen GmbH (Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt, Firmennummer CHE-344.060.256, Basel/Schweiz) zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzunehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.
- 4. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Angebot GmbH in Höhe von 500 € der Tree Top Capital Advisors GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109194) zur vergleichsweisen Regelung der geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 129, 134 InsO anzunehmen. Nach Erfüllung des Vergleiches wird der Restbetrag vom Insolvenzverwalter insoweit nicht weiter verfolgt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 30.12.2024
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