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Insolvenzprofil
Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 75, 41749 Süchteln
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 18343
EUID
DER3101.HRB18343
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 66/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Danny Leonardus Jozef Wolbertus
Adresse
Racinestraat 42, 5924 Venlo
Termine & Fristen
Eröffnung
12.05.2025
Berichtigung
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Handel mit Textil- und Wellnessprodukten im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist weiterhin zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Beschluss vom 12.05.2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. In einer Berichtigung vom 27.10.2025 wurde festgestellt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragen ist. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragenen Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 75, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Leonardus Jozef Wolber…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragenen Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 75, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Leonardus Jozef Wolbertus, Racinestraat 42, 5924 BE Venlo, Niederlande
wird der Beschluss vom 12.05.2025 betreffend die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
32 IN 66/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.10.2025
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