Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 75, 41749 Süchteln
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 18343
EUID
DER3101.HRB18343
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 66/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Berichtigung Eröffnung
12.05.2025
Prüfungsstichtag
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Handel mit Textil- und Wellnessprodukten im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist weiterhin zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Beschluss vom 12.05.2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. In einer Berichtigung vom 27.10.2025 wurde festgestellt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragen ist. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat durch Beschluss vom 12.05.2025 die Eröffnung des Verfahrens berichtigt, um eine offenbare Unrichtigkeit bezüglich der Eintragung im Handelsregister zu korrigieren. Im weiteren Verfahrens…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat durch Beschluss vom 12.05.2025 die Eröffnung des Verfahrens berichtigt, um eine offenbare Unrichtigkeit bezüglich der Eintragung im Handelsregister zu korrigieren. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 15.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragenen Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 75, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Leonardus Jozef Wolber…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragenen Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 75, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Leonardus Jozef Wolbertus, Racinestraat 42, 5924 BE Venlo, Niederlande
wird der Beschluss vom 12.05.2025 betreffend die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18343 eingetragen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
32 IN 66/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18373 eingetragenen Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 75, 41749 Viersen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht gep…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 66/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18373 eingetragenen Rodan Textiles UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 75, 41749 Viersen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 MönchengladbachHohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203C 210 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
32 IN 66/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.08.2026
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