Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rö§ler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat am 19.08.2025 eine Entscheidung erlassen, wonach ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Annahme einer Vergleichsvereinbarung vom 14.07.2025 anberaumt wurde. Die Gläubigerversammlung soll am 10.09.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig stattfinden. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur Annahme einer Vergleichsvereinbarung durch den Insolvenzverwalter zur Zahlung eines Einmalbetrages durch Thomas Rößler zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer. Sollte die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 InsO als erteilt. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 10.09.2025 festgesetzt. Gegen die Entscheidung steht bei einem Wert über 200 EUR die sofortige Beschwerde oder andernfalls die Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
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