Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, soweit eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere die Geschäftsführung (Verwaltung) der Kommanditgesellschaft unter der Firma Römertopf Verwertung GmbH & Co. mit Sitz in Sessenbach als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf GmbH ist am 19.07.2024 um 09:40 Uhr durch das Amtsgericht Montabaur eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist der 17.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen sowie Anträge zu bestimmten Verfahrenspunkten schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen wurden zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei das mündliche Verfahren aufgehoben wurde. Der Stichtag für diese Nachtragsprüfung wurde auf den 10.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen auch hier Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf GmbH, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5638), vertr. d.: 1. Frank Gentejohann, Geschäftsführer, Hohlstraße 12, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf …
14 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf GmbH, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5638), vertr. d.: 1. Frank Gentejohann, Geschäftsführer, Hohlstraße 12, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 70/24: Über das Vermögen der Römertopf GmbH, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5638), vertr. d.: Frank Gentejohann, Geschäftsführer, Hohlstraße 12, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 19.07.2024 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insol…
14 IN 70/24: Über das Vermögen der Römertopf GmbH, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5638), vertr. d.: Frank Gentejohann, Geschäftsführer, Hohlstraße 12, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 19.07.2024 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 9595-0, Fax: 02624 9595-95, E-Mail: insolvenz@rae-ssr.de, Internet: www.seibert-ruedesheim.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.10.2024 .
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 22.07.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf GmbH, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5638), vertr. d.: Frank Gentejohann, Geschäftsführer, Hohlstraße 12, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftender Gesellschafter), ist Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstr. 15, 562…
14 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf GmbH, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5638), vertr. d.: Frank Gentejohann, Geschäftsführer, Hohlstraße 12, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftender Gesellschafter), ist Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstr. 15, 56203 Höhr-Grenzhausen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast als Insolvenzverwalter über das Vermögen
Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG (14 IN 141/23)
Römertopf Keramik GmbH & Co. KG (14 IN 92/23) und
OG Mondring GmbH (14 IN 69/24) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 27.09.2024
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