Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 3766
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 3766
EUID
DET2214V.HRA3766
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 141/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
vorläufiger Insolvenzverwalter Frank Gentejohann
Termine & Fristen
Stichtag für Forderungsprüfung
14.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Montabaur hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Das ursprünglich geplante mündliche Verfahren ist aufgehoben worden. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 14.10.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Bekanntgabe dieses Beschlusses erfolgte am 13.05.2024.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Montabaur hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet und das mündliche Verfahren aufgehoben. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Montabaur hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet und das mündliche Verfahren aufgehoben. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 14.10.2024 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei der Berechnungsmasse ein Betrag von 1.015.818,22 EUR zugrunde gelegt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 3766), vertr. d.: Frank Gentejohann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftli…
14 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 3766), vertr. d.: Frank Gentejohann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 3766), vertr. d.: Frank Gentejohann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO s…
14 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 3766), vertr. d.: Frank Gentejohann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.11.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.015.818,22 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 3766), vertr. d.: Frank Gentejohann, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen zum Sonderinsolvenzverwalter mit d…
14 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, Rheinstraße 100, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 3766), vertr. d.: Frank Gentejohann, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Marcel Gast als Insolvenzverwalter über das Vermögen OG Mondring GmbH 14 IN 69/24 und ggf. der Römertopf GmbH 14 IN 70/24 sowie Römertopf Keramik GmbH & Co. KG (14 IN 92/23): angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 26.09.2024
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