Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und der Vertrieb von Beplanungen aller Art, Zelten und Dekorationsartikeln sowie die Durchführung von Büroarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe wurde in seiner Vergütung und seinen Auslagen festgesetzt. Das Verfahren ist in die Endphase eingetreten, wobei der Insolvenzverwalter die Schlussunterlagen eingereicht hat. Die Schlussverteilung soll erfolgen. Ein Termin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren war bis zum 03.09.2025 gesetzt. Der Schlusstermin ist auf den 04.02.2026 bestimmt, an dem unter anderem die Abnahme der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis stehen sollen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim
hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht.
Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt €128.835,65, abzüglich noch zu berücks…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim
hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht.
Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt €128.835,65, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 301.416,56 zu berücksichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 111/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Bad Kreuznach, den 05.01.2026
Amtsgericht-Insolvenzgericht-Bad Kreuznach
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 185.811,06, abzüglich noch zu berück…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt € 185.811,06, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 301.416,56 zu berücksichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad
Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 111/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 111/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren …
3 IN 111/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 04.02.2026 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 111/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Ins…
3 IN 111/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 25 % berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 34.241,36 Euro berechnet.
Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden nicht geltend gemacht.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 16 % festzusetzen. Die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters endete am 07.12.2020.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 23.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 111/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftlich…
3 IN 111/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 111/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgericht…
3 IN 111/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Röth Beplanungen GmbH, Heimbacher Weg 51, 55590 Meisenheim (AG Kaiserslautern, HRB 31787), vertr. d.: Monika Röth, Industriestraße 19a, 67821 Alsenz, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 231.257,22 Euro berücksichtigt.
Die Berechnungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt:
Gesamteinnahmen gem. Schlussrechnung
227.734,39
Euro
- Absonderung/ Aussonderung
7.200,00
Euro
- Ausgaben die im vorläufigen Verfahren begründet wurden
177,48
Euro
- Feststellungskosten
288,00
Euro
- Einnahmen aus vorl. Verfahren
24.488,50
Euro
+ Guthaben bei Insolvenzeröffnung
24.077,86
Euro
+ zu erwartende Steuerrückerstattung
11.598,95
Euro
Summe:
231.257,22
Euro
Die Zusatzvergütung für die Verwertung von Absonderungsrechten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV) wurde mit 144,00 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 10.11.2025
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