Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROFE Vertriebs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 5639
EUID
DED2505V.HRB5639
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 41/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.02.2025 , 11:00 Uhr
Eröffnung
30.04.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.06.2025
Widerspruchsfrist
23.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 27.02.2025 hat das Amtsgericht Memmingen die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROFE Vertriebs-GmbH erlassen. Zur Sicherung des Schuldnersvermögens ist eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfgang Müller. Mit der Anordnung sind weitreichende Befugnisse für den Verwalter sowie Einschränkungen für die Schuldnerin verbunden, darunter das Verbot von Verfügungen ohne Zustimmung des Verwalters und das Verbot der Zwangsvollzug gegen die Schuldnerin (außer bei unbeweglichen Gegenständen). Zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROFE Vertriebs-GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Stefanie Kneer, wurde wegen Zahlungsunfähigkeit am 30.04.2025 um 09:00 Uhr eröffnet. Zuvor waren bereits am 27.02.2025 vorläufige Insolvenzverwaltung und Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROFE Vertriebs-GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Stefanie Kneer, wurde wegen Zahlungsunfähigkeit am 30.04.2025 um 09:00 Uhr eröffnet. Zuvor waren bereits am 27.02.2025 vorläufige Insolvenzverwaltung und Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Müller bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.06.2025 schriftlich anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte können den Forderungsanmeldungen bis zum 23.07.2025 widersprechen. Anträge für Beschlussfassungen sind bis zum 11.06.2025 zu stellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 41/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
ROFE Vertriebs-GmbH, Hoher Weg 2, 87719 Mindelheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Kneer Stefanie
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 5639
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Vertrieb und Montage von Holz- und Kunststofffenstern und …
1 IN 41/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
ROFE Vertriebs-GmbH, Hoher Weg 2, 87719 Mindelheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Kneer Stefanie
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 5639
- Schuldnerin -
Geschäftszweck: Vertrieb und Montage von Holz- und Kunststofffenstern und -türen sowie
Vertrieb von Rollladen und Sonnenschutzanlagen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 27.02.2025 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Bodmanstraße 7, 87435 Kempten, Telefon: +49(831)960 887-0, Telefax: +49(831)960 887-28.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Gemäß § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende Befugnisse übertragen:
Kassenführung;
Eröffnung eines sog. Insolvenzverwalter-Sonderkontos;
Eingehung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (z.B. Strom, Wasser, Telefon, Internet);
Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit
verbundenen Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse
ermächtigt.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner zuzustellen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 41/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
ROFE Vertriebs-GmbH, Hoher Weg 2, 87719 Mindelheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Kneer Stefanie
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 5639
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenl…
1 IN 41/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
ROFE Vertriebs-GmbH, Hoher Weg 2, 87719 Mindelheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Kneer Stefanie
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 5639
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 24/130/ROFE Vertriebs-GmbH
Geschäftszweck: Vertrieb und Montage von Holz- und Kunststofffenstern und -türen, sowie Vertrieb von Rollladen und Sonnenschutzanlagen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 30.04.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Bodmanstraße 7, 87435 Kempten
Telefon: +49(831)960 887-0
Telefax: +49(831)960 887-28
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.06.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.02.2025 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 30.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.