Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RohrUniversum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 11261
EUID
DEM1406.HRB11261
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 63/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
03.07.2026 , 13:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2026
Prüfungstermin
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der RohrUniversum GmbH ist am 03.07.2026 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach bestellt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.09.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 03.07.2026 ist am 07.07.2026 durch das Amtsgericht Gießen erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 63/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RohrUniversum GmbH, Möserstraße 46, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11261), vertr. d.: 1. Behnam Fathi Pour, (Geschäftsführer), 2. Zymer Januzaj, Möserstraße 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.07.2026 berichtigt worden.
Statt Die Gläu…
6 IN 63/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RohrUniversum GmbH, Möserstraße 46, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11261), vertr. d.: 1. Behnam Fathi Pour, (Geschäftsführer), 2. Zymer Januzaj, Möserstraße 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.07.2026 berichtigt worden.
Statt Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: , muss es richtig heißen: Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.09.2026.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Gießen, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 63/26 :
Über das Vermögen der
RohrUniversum GmbH, Möserstraße 46, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11261), vertr. d.: 1. Behnam Fathi Pour, (Geschäftsführer), 2. Zymer Januzaj, Möserstraße 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 03.07.2026 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröff…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 63/26 :
Über das Vermögen der
RohrUniversum GmbH, Möserstraße 46, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11261), vertr. d.: 1. Behnam Fathi Pour, (Geschäftsführer), 2. Zymer Januzaj, Möserstraße 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 03.07.2026 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.09.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 06.07.2026
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