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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Branchenspezialisierte Personalberatungen und Personalauswahl aller Art -Schwerpunkt Branche Elektrotechnik- durchzuführen, ferner Geschäfte aller Art, welche dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind, sowie Personalauslese mittels elektrotechnischer Medien vorzunehmen. Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind ausgeschlossen.
Das Amtsgericht Gießen hat am 06.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der etec Consult GmbH, Wettenberg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Gunter Wege bestellt worden. Der Antragstellerin wurden Verfügungsverbote auferlegt; sie darf ohne Zustimmung des Verwalters keine Forderungen einziehen oder Vermögen veräußern. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt bestehen, für deren Begründung, Änderung und Beendigung bedarf es jedoch der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Schuldner der Antragstellerin sind angewiesen, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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