Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Roko UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kuhstr. 33, 47051 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 30573
EUID
DER1202.HRB30573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 28/20
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Levant Kovanci
Adresse
Leitkamp 76 a, 46562 Voerde
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
11.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gaststätten, der Handel mit Gaststättenzubehör, Lebensmitteln, Lagerhaltung und Logistik, sowie der Kozessionsverkauf zur entgeltlichen Nutzung eines von dem Unternehmen entwickelten Geschäftskonzeptes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roko UG mit Sitz in Duisburg ist am 26.06.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 11.11.2025. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 28/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30573 eingetragenen Roko UG, Kuhstraße 33, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Levant Kovanci, Leitkamp 76 a, 46562 Voerde
ist am 26.06.2025 be…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 28/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30573 eingetragenen Roko UG, Kuhstraße 33, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Levant Kovanci, Leitkamp 76 a, 46562 Voerde
ist am 26.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
60 IN 28/20
Amtsgericht Duisburg, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 28/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30573 eingetragenen Roko UG, Kuhstraße 33, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Levant Kovanci, Leitkamp 76 a, 46562 Voerde
wird angeordnet:
Die…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 28/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30573 eingetragenen Roko UG, Kuhstraße 33, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Levant Kovanci, Leitkamp 76 a, 46562 Voerde
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
60 IN 28/20
Amtsgericht Duisburg, 30.09.2025
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