Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28540
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Insolvenzprofil
ROLIVO GmbH Management
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kampstraße 84, 52525 Heinsberg
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 28540
EUID
DER3101.HRB28540
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 283/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Guido Utsch
Adresse
Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2026 , 09:46 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 11:02 Uhr
Ergänzung Eröffnungsbeschluss
11.05.2026
Forderungsanmeldefrist
01.06.2026
Niederschrift Forderungen
09.06.2026
Aufhebung mündliche Verhandlung
25.06.2026
Berichtstermin
25.06.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
25.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Management- und Unternehmensberatung, sowie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere von Kosmetik- und Pflegeprodukten. Weiterer Unternehmensgegenstand ist der Betrieb von Friseursalons, Boutiquen, Sonnenbank-, Nagel- und Kosmetikstudios in eigener Regie oder durch Partner im Rahmen von Franchisekonzepten an unterschiedlichen Standorten. Das Unternehmen ist berechtigt, Filialen im In- und Ausland zu eröffnen und alle Geschäfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit ergeben können, durchzuführen. Es kann auch Immobilien für eigene Zwecke erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROLIVO GmbH Management ist am 01.05.2026 um 11:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin vom 19.12.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Guido Utsch ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 01.06.2026. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 25.06.2026 um 10:00 Uhr angesetzt worden. In diesem Rahmen soll über die Veräußerung von Teilgeschäftsbetrieben der Filialen in Mönchengladbach, Krefeld, Moers und Grevenbroich beschlossen werden. Die Forderungsliste wird ab dem 09.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Am 11.05.2026 ist der Beschluss zur Eröffnung dahingehend ergänzt worden, dass die Veräußerung auch an besonders Interessierte gemäß § 162 InsO erfolgen kann. Die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, ist am 25.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
Geschäftszweig: Di…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
Geschäftszweig: Dienstleistungen ind den Bereichen Management- und Unternehmensberatung
ist am 20.02.2026, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 283/25
Amtsgericht Aachen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
Geschäftszweig: Dienstleistungen ind den Bereichen Man…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
Geschäftszweig: Dienstleistungen ind den Bereichen Management- und Unternehmensberatung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 11:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 25.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Veräußerung von Teilen des Geschäftsbetriebes:
- Teilgeschäftsbetriebe der Filialen Krefelder Straße 131, 41063 Mönchengladbach, Hafelsstraße 200, 47809 Krefeld und Römerstraße 570, 47443 Moers an die Bebelle UG (haftungsbeschränkt)
- Teilgeschäftsbetrieb der Filiale Am Rittergut 1 in 41515 Grevenbroich an die Hairstyling Othmann GmbH
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 283/25
Amtsgericht Aachen, 01.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
wird <<...>> der Beschluss ü…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
wird <<...>> der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin vom 01.05.2026 dahingehend ergänzt, dass die Tagesordnung der Gläubigerversammlung auch die Beschlussfassung der Gläubiger zur Veräußerung der - Teilgeschäftsbetriebe der Filialen Krefelder Straße 131, 41063 Mönchengladbach, Hafelsstraße 200, 47809 Krefeld und Römerstraße 570, 47443 Moers an die Bebelle UG (haftungsbeschränkt)
an besonders Interessierte gemäß §162 InsO umfasst, da eine Beteiligung eines besonders Interessierten an der Bebelle UG vorliegt.
Aachen, 11.05.2026 Amtsgericht
92 IN 283/25
Amtsgericht Aachen, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO di…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 283/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28540 eingetragenen ROLIVO GmbH Management, Kampstr. 84, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ellendt,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen
Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 283/25
Amtsgericht Aachen, 25.06.2026
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