Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Natürlich Bauen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Klotinger Straße 1d, 59514 Welver
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 5938
EUID
DER1901.HRB5938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 61/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Marco Kuhlmann
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.02.2026 , 09:32 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 07:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2026
Berichtstermin
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Maurerarbeiten aller Art, insbesondere Hochbau; Ausführung von Außen- und Innenputzarbeiten; Handel mit Baustoffen, Baumaterialien und Bauelementen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Natürlich Bauen GmbH ist am 01.05.2026 um 07:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 27.02.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits am 27.02.2026 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Marco Kuhlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Marco Kuhlmann nun als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 12.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 29.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 61/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5938 eingetragenen Natürlich Bauen GmbH, Klotinger Straße 1 d, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendric Bonk, Saerbecker …
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 61/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5938 eingetragenen Natürlich Bauen GmbH, Klotinger Straße 1 d, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendric Bonk, Saerbecker Damm 61, 48477 Hörstel
ist am 27.02.2026, um 09:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Marco Kuhlmann, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 61/26
Amtsgericht Arnsberg, 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 61/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5938 eingetragenen Natürlich Bauen GmbH, Klotinger Straße 1 d, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendric Bonk, Saerbecker Damm 61, 4…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 61/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5938 eingetragenen Natürlich Bauen GmbH, Klotinger Straße 1 d, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendric Bonk, Saerbecker Damm 61, 48477 Hörstel
Rechtsanwälte Westbunk, Hermann-Ehlers-Str. 3, 49082 Osnabrück,
Verfahrensbevollmächtigter
ist am 01.05.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
52 IN 61/26
Amtsgericht Arnsberg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 61/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5938 eingetragenen Natürlich Bauen GmbH, Klotinger Straße 1 d, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendric Bonk, Saerbecker Damm 61, 48477 Hörstel
wird wegen Za…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 61/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5938 eingetragenen Natürlich Bauen GmbH, Klotinger Straße 1 d, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendric Bonk, Saerbecker Damm 61, 48477 Hörstel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 07:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Marco Kuhlmann, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 61/26
Arnsberg, 01.05.2026
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