Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rolladen Müllers GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Trompeter Allee 200-208, 41189 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRA 8968
EUID
DER1504.HRA8968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 18/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Schifferstraße 166, 47059 Duisburg
Telefon
0203 / 73 99 7910
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2024 , 08:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2024
Berichtstermin
05.08.2024
Gläubigerversammlung
23.06.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rolladen Müllers GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwältin Sarah Wolf als Sachwalterin bestellt ist. Die Forderungsanmeldung durch die Gläubiger ist bis zum 10.0elle 2024 bei der Sachwalterin vorzunehmen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 25.06.2024 Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen (insbesondere die Veräußerung des Unternehmens oder Warenlagers) sowie zur Prüfung nachträglicher Forderungen ist für den 23.06.2025 angesetzt. In einem späteren Beschluss vom 18.11.2025 wurde die Vergütung der vorläufigen Sachwalterin festgesetzt, wobei das verwaltete Vermögen mit 1.244.641,49 EUR beziffert wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2281 e…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2281 eingetragene Müllers Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Heinz- Peter Müllers und Markus Müllers, Trompeterallee 200, 41189 Mönchengladbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstraße 166, 47059 Duisburg , Tel. Nr.0203 / 73 99 7910 , Fax Nr. +4920373997929.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 05.08.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 18/24
Mönchengladbach, 01.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesel…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2281 eingetragene Müllers Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz-Peter Müllers, Trompeterallee 200, 41189 Mönchengladbach, und Herrn Markus Müllers, Kreuzdornweg 35, 41189 Mönchengladbach,
ist am 25.06.2024 bei Gericht die Anzeige der Sachwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
20 IN 18/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesell…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2281 eingetragene Müllers Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz-Peter Müllers, Trompeterallee 200, 41189 Mönchengladbach, und Herrn Markus Müllers, Kreuzdornweg 35, 41189 Mönchengladbach,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Schmahl, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebes, des Warenlagers im ganzen (§ 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. InsO).,
bestimmt auf
Montag, 23.06.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Sachwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Termin dient außerdem der Prüfung etwaig angemeldeter nachträglicher Forderungen, § 177 InsO.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 18/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesell…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 18/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 8968 eingetragenen Rolladen Müllers GmbH & Co. KG, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2281 eingetragene Müllers Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Trompeterallee 200-208, 41189 Mönchengladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz-Peter Müllers, Trompeterallee 200, 41189 Mönchengladbach, und Herrn Markus Müllers, Kreuzdornweg 35, 41189 Mönchengladbach,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Schmahl, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
vorl. Sachw.:
Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstraße 166 47059 Duisburg
werden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachwalterin antragsgemäß wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag aus der verwalteten Masse gezahlt werden, soweit diese hierfür ausreicht.
Gründe:
Der/Die vorläuf. Sachw. übt sein/ihr Amt seit dem 26.03.2024 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er/sie Anspruch auf Vergütung für seine/ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine/ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich d. vorl. SW. in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.244.641,49 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 67.632,11 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 40.579,27 EUR.
Davon stehen d. vorl.Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 10.144,82 EUR zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 4.536,00 EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit d. vorl. Sachw. im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 65 % und damit auf den Betrag von 43.960,87 EUR gerechtfertigt.
Im Einzelnen können die Zuschläge wie beantragt berücksichtigt werden, die nach einer Gesamtschau im Hinblick auf das vorliegende Verfahren als angemessen aber auch ausreichend angesehen werden. Die geltendgemachten Zuschläge wurde im Vergütungsantrag vom 07.01.2025 sowie in der ergänzenden Stellungnahme der vorläufigen Sachwalterin vom 12.11.2025 ausführlich und nachvollziehbar begründet und können im Ergebnis nach Prüfung durch des Insolvenzgericht antragsgemäß berücksichtigt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.01.2025 sowie das Sachverständigengutachten und die ergänzende Stellungnahme vom 15.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann d. vorläufige Sachw. nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit d. Sachwalt. begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach oder dem Landgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden.
20 IN 18/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.11.2025
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