Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRA 100778
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Insolvenzprofil
Romberg, Agnieszka
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 100778
EUID
DEP2305.HRA100778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 41/23 -4
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Gehlen
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
27.10.2025
Stichtag besonderer Prüfungstermin
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K., ist eröffnet und läuft. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Gehlen ist bestellt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Hameln vom 27.10.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 04.05.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. g…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgese…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 74,73 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 184.658,92 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zuschläge für die Betriebsfortführung in Höhe von 34,73 % sowie für die Bemühungen um eine übertragende Sanierung in Höhe von 40,00 % sind auch im Rahmen einer Gesamtschau angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amt…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Gehlen, c/o KÖSTERBERNER, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-357710-0, Fax: 0511-357710-11, E-Mail: gehlen@willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 86.481,99 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 332.559,47 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgesetzt word…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des bereits mit Beschluss vom 27.03.2025 festgesetzten und entnommenen Vorschusses
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 204.799,75 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 21,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 6 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der de…
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO,
ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.07.2026
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