Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Romplast PE-Regenerat GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Philipp-Reis-Str. 25, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 91270
EUID
DEM1502.HRB91270
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 90/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Einwendungsschlussfrist Schlusstermin
11.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Handel, national und international, von Kunststoffprodukten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Romplast PE-Regenerat GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl bestellt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Im Verfahren stehen Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.045.554,52 EUR einem Massebestand von 1.031.339,24 EUR gegenüber. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen den Antrag des Insolvenzverwalters, den Insolvenzbeschlag über etwaige Quotenausschlagung in dem Verfahren über das Vermögen von Stephan Fischer (Az. 11 IN 170/22) aufrechtzuerhalten, sind bis einschließlich 11.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Romplast PE-Regenerat GmbH ist beim Amtsgericht Baden-Baden anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Gerichts erfolgt ist. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Romplast PE-Regenerat GmbH ist beim Amtsgericht Baden-Baden anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Gerichts erfolgt ist. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 1.536.594,03 EUR, wobei eine Erhöhung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsV von 94.360,63 EUR berücksichtigt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung waren bis zum 11.11.2025 möglich. Es wurde die Durchführung der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Der Massebestand belief sich auf 1.031.339,24 EUR, denen Forderungen in Höhe von 8.045.554,52 EUR gegenüberstanden. Zuvor waren Forderungen bis zum 17.09.2024 zur Einsicht niedergelegt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte L…
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: ROM011.0001
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.11.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.536.594,03 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 94.360,63 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 135 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
- Arbeitsverhältnisse
- umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten
- Unternehmensverbund/Konzernverflechtung
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 148.857,75 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale und Auslagen für übertragene Zustellungen in Höhe von 14.700,00 und 416,50 EUR waren festzusetzen.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die dem Insolvenzverwalter entstandene Auslagenpauschale in Höhe von 15.116,50 EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale und Auslagen für übertragene Zustellungen in Höhe von BETRAG und BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte L…
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: ROM011.0001
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.11.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Antrag des Insolvenzverwalters, den Insolvenzbeschlag über etwaige Quotenausschüttung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Stephan Fischer (Amtsgericht Baden-Baden, Az. 11 IN 170/22) aufrechtzuerhalten
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Baden-Baden erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.045.554,52 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.031.339,24 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte L…
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: ROM011.0001
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.045.554,52 EUR steht ein Betrag von 1.031.339,24 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte L…
11 IN 90/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Romplast PE-Regenerat GmbH, Philipp-Reis-Straße 25, 63477 Maintal, vertreten durch die Geschäftsführer Claus Bartholomäus und Stephan Fischer
Registergericht: Amtsgericht Hanau Register-Nr.: HRB 91270
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: ROM011.0001
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 05.08.2024
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