Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROOF GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hainstraße 26, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 42140
EUID
DEU1308.HRB42140
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1713/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Termine & Fristen
Eröffnung
17.01.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.03.2025
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
22.05.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung, der Erwerb, der Verkauf von Immobilien und die Tätigkeit als Bauträger.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Stefan Hasche und Jörg Peper vertreten. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes sowie zur Berechtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite anzhängig zu machen oder abzulehnen, ist für den 22.05.2025 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 056 des Amtsgerichts Leipzig anberaumt. Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 InsO als erteilt. Am 27.06.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH ist am 17.01.2025 eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 03.03.2025. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH ist am 17.01.2025 eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 03.03.2025. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Anträge, darunter die freihändige Veräußerung von Grundbesitz und die Berechtigung zur Führung von Rechtsstreiten, ist für den 22.05.2025 anberaumt. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1713/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH, Hainstraße 26, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42140
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hasche
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Peper
- wurde
1. Termin zur Beschlussfas…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1713/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH, Hainstraße 26, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42140
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hasche
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Peper
- wurde
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zur - freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin (Schreiben des Insolvenzverwalters vom 29.04.2025) - Berechtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen wird anberaumt auf : Donnerstag, 22.05.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
2. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 InsO.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1713/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH, Hainstraße 26, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42140
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hasche
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Peper
- hat der Insolvenzverwalter dem G…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1713/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH, Hainstraße 26, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42140
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hasche
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Peper
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1713/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH, Hainstraße 26, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42140
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hasche
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Peper
wird heute, am 17.01.2025, um 12.0…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1713/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROOF GmbH, Hainstraße 26, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 42140
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Hasche
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Peper
wird heute, am 17.01.2025, um 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 03.03.2025
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 03.04.2025
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
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