Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Skyon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mühlgasse 3 b, 04552 Borna
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 41857
EUID
DEU1308.HRB41857
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1917/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
03.02.2025 , 11:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Aufhebung
30.04.2025
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
05.05.2025 , 10:00 Uhr
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
21.05.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- Projektkoordinierung und -betreuung; Lieferanten- und Kundenmanagement, Handel mit Equipment sowie Maschinen und Anbahnung von Kontakten; - Planung, Begleitung und Realisierung von Projekten im Bereich Photovoltaik; - Montageleistungen im Geschäftsbereich regenerative und ökologische Energieversorgung; -Tiefbau, Kabelverlegung für Strom- und Telekommunikationsnetze.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH ist am 03.02.2025 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 17.03.2025. Eindeutige Prüfungstermine sind nicht genannt, jedoch wurden Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung anberaumt. Der erste Termin war für den 05.05.2025 vorgesehen, ein weiterer folgender Termin wurde auf den 21.05.2025 festgelegt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Berechtigung des Verwalters zur Führung von Rechtsstreiten und zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Drittschuldner MOVE ONE Engergy GmbH über einen Betrag von EUR 30.000 zur Abgeltung von Einbehalten in Höhe von EUR 308.505,57.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH ist am 03.02.2025 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Beschluss…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH ist am 03.02.2025 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung war ursprünglich für den 05.05.2025 anberaumt, wurde jedoch durch Beschluss vom 30.04.2025 aufgehoben. Der Verwalter ist berechtigt, insbesondere einen Vergleich mit dem Drittschuldner MOVE ONE Energy GmbH zu schließen, wonach ein Betrag von EUR 30.000 an die Insolvenzmasse gezahlt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 21.05.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Auf der Tagesordnung steht:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits eine Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen. Insbesondere ist der Verwalter berechtigt, einen Vergleich mit dem Drittschuldner MOVE ONE Engergy GmbH zu schließen, wonach zur Abgeltung von Sicherheitseinbehalten und Gewährleistungseinbehalten aus verschiedenen Bauvorhaben in Höhe von EUR 308.505,57 ein Betrag von EUR 30.000 an die Insolvenzmasse gezahlt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
- wurde am 03.02.2025 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren erö…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
- wurde am 03.02.2025 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3038511 Telefon geschäftlich: 0341 303850 Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 16.04.2025 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Montag, 05.05.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Auf der Tagesordnung steht:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits eine Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen. Insbesondere ist der Verwalter berechtigt, einen Vergleich mit dem Drittschuldner MOVE ONE Engergy GmbH zu schließen, wonach zur Abgeltung von Sicherheitseinbehalten und Gewährleistungseinbehalten aus verschiedenen Bauvorhaben in Höhe von EUR 308.505,57 ein Betrag von EUR 30.000 an die Insolvenzmasse gezahlt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
ergeht am 30.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Termin…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1917/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skyon GmbH, Mühlgasse 3 b, 04552 Borna,
vertreten durch den Geschäftsführer David Brovarets
vertreten durch den Geschäftsführer Omekhi Kardava
ergeht am 30.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 05.05.2025
10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
wird aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten aus.
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