Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Roots 48 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 930
EUID
DER1202.HRB930
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1781/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Maximilian van Kell
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2025
Forderungsanmeldefrist
19.11.2025
Aufhebung Eigenverwaltung
01.12.2025
Berichtstermin
17.12.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.12.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung für Marketing, Werbung, Verkaufsförderung und die Durchführung von Werbemaßnahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roots 48 GmbH ist am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Maximilian van Kell zum Sachwalter ernannt. Durch einen Beschluss vom 06.10.2025 wurde eine offenbare Unrichtigkeit berichtigt, wonach Forderungen bis zum 05.11.2025 anzumelden waren. Später wurde die Eigenverwaltung mit Wirkung zum 01.12.2025 aufgehoben und Rechtsanwalt Maximilian van Kell als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter endet am 19.11.2025. Ein gemeinsamer Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.12.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1781/25
620 IN 1781/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 930 eingetragenen Roots 48 GmbH, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1781/25
620 IN 1781/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 930 eingetragenen Roots 48 GmbH, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Pfotenhauer, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen
wird der Beschluss vom 01.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 05.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden sind.
Gründe:
Aufgrund eines IT Fehlers wurden die Daten nicht übernommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 06.10.2025
Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1781/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 930 eingetragenen Roots 48 GmbH, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Pfotenhauer, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg
Herr R…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1781/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 930 eingetragenen Roots 48 GmbH, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Pfotenhauer, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg
Herr Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen,
Verfahrensbevollmächtigter
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Das Gericht ordnet gemäß § 274 Abs. 2 InsO an, dass der Sachwalter die Schuldnerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen kann.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 17.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Steinbrinkstraße 222a, 46145 Oberhausen IBAN: DE04 3602 0030 0009 0305 72 BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 1781/25
Duisburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1781/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 930 eingetragenen Roots 48 GmbH, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Pfotenhauer, Hans-Pfitzner-Straße…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1781/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 930 eingetragenen Roots 48 GmbH, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Pfotenhauer, Hans-Pfitzner-Straße 31, 47057 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin mit Wirkung zum 01.12.2025 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; hierfür gilt unverändert eine Frist bis zum 19.11.2025.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Die Gläubigerversammlung wurde bereits mit Beschluss vom 30.09.2025 zur Behandlung der noch nicht erledigten Tagesordnungspunkte auf den nachfolgenden Termin bestimmt:
Mittwoch, 17.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Berichts- und Prüfungstermin bleibt bestehen.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters/Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der
Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
In diesem Termin wird auf der Grundlage eines Berichtes des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen.
In diesem Termin sollen gleichzeitig die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 4 InsO; § 766 ZPO steht jedem Drittschuldner zu.
Die Erinnerung und die sofortige Beschwerde sind bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann darüber hinaus auch bei dem Landgericht Duisburg eingelegt werden. Erinnerung und Beschwerde können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die Erinnerung ist unbefristet.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg oder dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Erinnerung und sofortige Beschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 1781/25
Amtsgericht Duisburg, 28.11.2025
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